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Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht fördert die Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts und des Internationalen Privatrechts. Schwerpunkt der Arbeit sind die im Abstand von zwei Jahren statttfindenden Tagungen. Daneben werden in unregelmäßigen Abständen Studientagungen zu besonderen Themen oder aus besonderen Anlässen veranstaltet und im zweijährigen Turnus der Hermann-Mosler-Preis und der Gerhard-Kegel-Preis ausgelobt.

die gesellschaft

die zweijahrestagung

Schwerpunkt der Arbeit der Gesellschaft sind die im Abstand von zwei Jahren statttfindenden Tagungen, zu denen alle Mitglieder eingeladen sind. Die Vorträge und Diskussionen auf den Tagungen der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht werden im Anschluss in Tagungsbänden der Gesellschaft veröffentlicht, die auf dieser Seite im Volltext zugänglich sind.

Mitteilungen März 2025

Die Mitteilungen der DGIR im März 2025 mit Hinweisen zu aktuellen Calls for Papers, Veranstaltungen und Stellenanzeigen finden Sie hier.

04.03.2025

Mitteilungen

Mitteilungen Februar 2025

Die Mitteilungen der DGIR im Februar 2025 mit Hinweisen zu aktuellen Calls for Papers, Veranstaltungen und Stellenanzeigen finden Sie hier.

03.02.2025

Mitteilungen

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lehre

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht beschäftigt sich auch mit dem gegenwärtigen Stand der Ausbildung im internationalen Rechts an den juristischen Fakultäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz und hat dazu in einer Resolution Stellung genommen:

Juristinnen und Juristen müssen sich heute nicht mehr nur nationalen, sondern auch europäischen, globalen und transnationalen Herausforderungen stellen. Die  Juristenausbildung muss diesen Herausforderungen angemessen Rechnung tragen.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht appelliert deshalb an alle Verantwortlichen in Deutschland, sich dafür einzusetzen,
 
  • dass die Grundelemente des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung zu einem Bestandteil der juristischen Grundausbildung werden.
  • dass das gegenwärtige Gewicht der Schwerpunktbereiche in der deutschen Juristenausbildung erhalten bleibt.
  • dass das Internationale Privatrecht Gegenstand des staatlichen Teils der deutschen „Ersten Juristischen Prüfung“ bleibt oder wird.

unsere geschichte

Die Gesellschaft wurde 1917 gegründet, suspendierte sich 1933 und wurde 1949 erneut gegründet.

gründung der gesellschaft

1917

Theodor Niemeyer (1857 - 1939), Mitgründer und erster Vorsitzender der Gesellschaft (1917 - 1929)

„Grimmige Kälte und anhaltende Schneefälle bestimmen das Wetter am 06. Januar 1917 in Deutschland. Die Männer um Theodor Niemeyer, welche an jenem Tag auf einer, man mag annehmen, 'außerordentlichen' Sitzung der Sektion B des am Seminar für Internationales Recht an der Universität Kiel beheimateten "Kriegsarchiv des Völkerrechts" den Beschluss zur Gründung unserer Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht fassen - [...] sie stehen genau auf der Schwelle [vom 'langen 19. Jahrhundert'] zu dieser unserer Zeit." (Khan 2018)

Die Gründung unserer Gesellschaft erfolgt im Kontext des Ersten Weltkrieges und einer "Renationalisierung" im Bereich der völkerrechtlichen Fachgesellschaften - internationale Vereinigungen hatten ihre Arbeit während des Krieges weitestgehend eingestellt. Davon unbeeindruckt erfolgte die Gründung bereits mit Blick auf die anstehende Neugestaltung der Weltordnung und mit der Absicht, das Völkerrecht insgesamt zu stärken.

die zeit der weimarer republik

1918 - 1933

Bundesarchiv, Bild 102-01156 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5479382

Walter Simons (1861 - 1937), Reichsminister des Auswärtigen (1920/21), Präsident des Reichsgerichts (1922 - 1929), kommissarischer Reichspräsident (1925) und zweiter Vorsitzender der Gesellschaft (1929 - 1933)

Die Gesellschaft richtete sich gleichermaßen an Theoretiker und Praktiker des Völkerrechts. In den Anfangsjahren handelte es sich, von prominenten Ausnahmen wie etwa Walther Schücking abgesehen, um eine „stark vom bürokratisch-militaristischen Milieu des Kaiserreichs geprägt[e], insgesamt konservativ nationalistisch ausgerichtet[e] Gesellschaft“. (Khan 2018)

Trotz des Weltkrieges einte die Mitglieder der Gesellschaft der Glaube an das Völkerrecht als Basis der internationalen Beziehungen. Die "Mitarbeit am Wiederaufbau und Ausbau des Völkerrechts" gehörte ausdrücklich zu ihren Zielen. Entsprechend war die Gesellschaft nicht allein der Wissenschaft verschrieben, sondern auch ein Forum für die Diskussion tagesaktueller völkerrechtlicher Fragen, agierte politikberatend und engagierte sich für die Durchsetzung nationaler Interessen mit den Mitteln des Rechts.

Ab 1925 gehört auch das Internationales Privatrecht explizit zum Aufgabenbereich der Gesellschaft.

suspendierung und auflösung

1933 / 1934

Letzte Mitteilungen der Gesellschaft im März 1933, noch in der Hoffnung, die Machtergreifung Hitlers "würde an dem traditionellen Charakter unserer Tätigkeit nichts ändern."

Im Kontext der nationalsozialistischen Machtübernahme und mit der Aufforderung zur Gleichschaltung konfrontiert, suspendierte sich die Gesellschaft im April 1933 durch Beschluss des Vorstandes. Im Frühjahr 1934 wurde sie durch die Behörden liquidiert und aufgelöst. Die Gesellschaft konnte somit nicht als Plattform für "parteipolitische, ideologische oder gar rassistische Agitation missbraucht" (Khan 2018) werden. Unter ihren Mitgliedern gab es jedoch sowohl aktive Unterstützer als auch Opfer der nationalsozialistischen Diktatur.

Einen ausführlichen Bericht von Daniel-Erasmus Khan zur Geschichte der Gesellschaft zwischen 1917 und 1933 finden sie hier.

wiedergründung im geiste der kontinuität

1949

Ab 1947 fanden wieder Tagungen deutscher Völkerrechtslehrer in Hamburg statt. Im Rahmen der dritten Tagung wurde 1949 der Beschluss zur Wiedergründung der Gesellschaft unter Anknüpfung an die Tradition und Satzung der alten Gesellschaft gefasst. 

 

In der Anfangsphase befassten sich die Tagungen der Gesellschaft thematisch vor allem mit der Situation in Nachkriegsdeutschland, d.h. mit der Völkerrechtssubjektivität Deutschlands, der Besetzung, den Kriegsverbrecherprozessen, den neuen Verfassungen und der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Kontinuität zeigt sich auch darin, dass die Gesellschaft bis in die frühen 1950er Jahre Resolutionen zu aktuellen, Deutschland betreffenden völkerrechtlichen Fragstellungen verabschiedete.

Hamburg, Ort der Neugründung und Tagungsort der Nachkriegstagungen von 1947 bis 1952.

fachgesellschaft im geteilten deutschland

1950er - 1989

Seit den 1950er Jahren fokussierte sich die Gesellschaft ausschließlich auf die gemeinsame wissenschaftliche Arbeit. Um diese über die regelmäßigen Tagungen hinaus zu vertiefen, wurden in den 1960er und 1970er Jahren zu einzelnen Themen (Transformationslehre, Immunität und Schifffahrtsfreiheit) auch spezielle Studienkommissionen eingerichtet. Mehrheitsbeschlüsse wurden hingegen zunehmend als „zur Statuierung wissenschaftlicher Thesen ungeeignet“ betrachtet und nur noch zur Ausbildung im internationalen Recht verabschiedet (Mosler 1989). Die Förderung der Politik Deutschlands durch Politikberatung und Gutachten wurde weitestgehend aufgegeben.

Die Tätigkeiten der Gesellschaft in Deutschland beschränkten sich in dieser Phase auf Westdeutschland. Die Gesellschaft versammelte zu dieser Zeit nur etwa halb so viele Mitglieder wie heute.

Einen ausführlichen Bericht von Hermann Mosler zur Geschichte der Gesellschaft zwischen 1949 und 1989 finden sie hier.

Hermann Mosler (1912- 2001), Richter am EGMR (ab 1959) und am IGH (1976 - 1985), Vorsitzender der Gesellschaft (1961 - 1965) und zweiter Ehrenpräsident der Gesellschaft (ab 1985).

(internationale) kooperationen

1990 - heute

Mit der Aufnahme der ersten vier Mitglieder aus den „neuen Bundesländern“ wurden wir 1991 wieder zu einer gesamtdeutschen Gesellschaft. In den letzten Jahrzehnten hat die Gesellschaft vor allem ihre (internationalen) Kooperationen ausgebaut. Seit 1996 ergänzen regelmäßige Tagungen mit unserer französischen Schwestergesellschaft, der Société française pour le droit international, die Tätigkeit der Gesellschaft. Seit 2012/13 engagiert sich die Gesellschaft zudem stärker bei der Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen, einerseits durch Tagungen in Kooperation mit dem Arbeitskreis junger Völkerrechtswissenschaftler*innen (AjV), andererseits durch die Vergabe von Dissertationspreisen.

Nach der Jahrtausendwende gab der Rat der Gesellschaft vereinzelt auch wieder Stellungnahmen zu politischen Ereignissen ab.

2011 erfolgte die Umbenennung in "Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht e.V.", um der Disziplin des Internationalen Privatrechts auch im Namen Ausdruck zu verleihen.

Eine Übersicht  von Rudolf Bernhardt zu den Tätigkeiten der Gesellschaft zwischen 1989 und 2009 finden sie hier.

unser vorstand

Im Rahmen der 38. Zweijahrestagung vom 15. - 17. März 2023 in Göttingen wurde ein neuer Vorstand für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Diesem Vorstand gehören Prof. Dr. Stephan Hobe (Vorsitzender), Prof. Dr. Heike Krieger und Prof. Dr. Karsten Thorn an.

VORSITZENDER

Prof. Dr. Dr. h.c., LL.M.

Stephan Hobe

Universität zu Köln

stephan.hobe@uni-koeln.de

Universität zu Köln

stephan.hobe@uni-koeln.de

STELLVERTRETERIN

Prof. Dr.

Heike Krieger

Freie Universität Berlin

heike.krieger@fu-berlin.de

Freie Universität Berlin

heike.krieger@fu-berlin.de

STELLVERTRETER

Prof. Dr., LL.M.

Karsten Thorn

Bucerius Law School

karsten.thorn@law-school.de

Bucerius Law School

karsten.thorn@law-school.de

kooperationen

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht kooperiert mit zahlreichen formellen und informellen wissenschaftlichen Vereinigungen auf dem Gebiet des internationalen Rechts. Besonders ausgeprägt ist die Kooperation mit unserer französischen Schwestergesellschaft und dem Arbeitskreis junger Völkerrechtswissenschaftler*innen:

Arbeitskreis junger Völkerrechtswissenschaftler*innen

Société française pour le droit international

Seit 1996 finden im Zweijahresrhythmus gemeinsame Tagungen der DGIR und der Société française pour le droit international statt, die in zahlreichen gemeinsamen Publikationen mündeten.
Seit 2012 unterstützt die DGIR die Tagungen des AjV in vielfältiger Weise. So nehmen Mitglieder der DGIR als Vortragende oder Kommentator*innen an den Veranstaltungen teil.
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