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Rückschau: Konferenz am 04. Juni 2023 im Van Leer Institute in Jerusalem in Erinnerung an Gabriel Bach

4. June 2023, Jerusalem / Digital

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Aktuelle Mitteilungen der Gesellschaft

October 2023

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„Abkehr vom Multilateralismus – Internationales Recht in Gefahr?“

Band 51

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Nachruf auf Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme, LL.M. (Berkeley) - *8. Juni 1934 † 1. Mai 2024

Erik Jayme ist Anfang Mai nach kurzer Krankheit wenig mehr als einen Monat vor seinem neunzigsten Geburtstag verstorben. Am 22. Mai 2024 fand der bewegende Trauergottesdienst in der Heidelberger Jakobuskirche seiner protestantischen Kirchengemeinde statt.
Erik Jayme war seit 1974 Mitglied der damaligen Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, heute Deutsche Gesellschaft für internationales Recht, gewesen. Dem Verhältnis zwischen Völkerrecht und internationalem Privatrecht galt stets sein Interesse. Nicht nur mit Wilhelm Wengler, dem letzten großen Vertreter beider Fächer zugleich, stand er im persönlichen Gedankenaustausch (ZaöRV 2016, 579). Bereits auf der 14. Tagung der Gesellschaft in Göttingen am 10. und 11. April 1975 referierte Erik Jayme über das Thema „Staatsverträge zum Internationalen Privatrecht, Internationalprivatrechtliche, staatsrechtliche, völkerrechtliche Aspekte (Berichte DGVR Heft 16, S. 7 – 48). Der Vortrag fand weite Beachtung. Im Jahr 1999 knüpfte der – gemeinsam mit Christian Kohler – verfasste Aufsatz „Europäisches Kollisionsrecht 1999 – Die Abendstunde der Staatsverträge“ (IPRax 1999, 401) an diesen Vortrag an. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörte Erik Jayme in den Jahren 1982 bis 1984 an; mehr als dreißig Jahre, nämlich von 1977 bis 2009 war er Mitglied des Rats der Gesellschaft. In beiden Funktionen gab er wichtige Impulse für Tagungsthemen und die Auswahl neuer Referentinnen und Referenten. Er war über die gesamte Zeit ein sehr aktives Mitglied der Gesellschaft und bereicherte die Diskussionen mit seinem umfassenden Wissen und seinen erfrischenden Beiträgen. Sein Blick war nie rückwärtsgewandt, stets Neuem und dem Wandel gegenüber aufgeschlossen.
Seine akademischen Lehrer waren Murad Ferid, bei dem er 1960 in München mit einer Arbeit zum italienischen Recht promovierte, Hans G. Ficker, unter dessen Betreuung er 1969 in Mainz mit der Schrift zur Familie im Recht der unerlaubten Handlung habilitierte, und Albert A. Ehrenzweig, sein Lehrer und Mentor in Berkeley, wo er 1965/1966 mit einer Thesis zu „Interspousal Immunity: Revolution and Counterrevolution in American Tort Conflicts“ den LL.M. erwarb. Mit Ehrenzweig verfasste er Band 2 (1973) und 3 (1977) des „Private international law: A comparative treatise on American international conflicts law, including the law of admiralty. An outline.“ Seine venia legendi umfasste „Zivilrecht, Internationales Privatrecht, Internationales Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung.“ Erik Jayme hatte an den Universitäten Frankfurt am Main (1954-1955), München (1955-1958) und Pavia (1958/1959) Rechtswissenschaft, in München parallel hierzu auch Kunstgeschichte, studiert und lehrte später an den Universitäten Münster (1973-1974), München (1974-1983) und Heidelberg (ab 1983). Auch nach seiner Emeritierung im Jahr 2002 wirkte er in seinem Heidelberger Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, das für vierzig Jahre seine akademische Heimat war. Er hat es zu einem Mekka für viele wissenschaftliche Gäste aus der ganzen Welt gemacht. An seinem außerordentlich umfangreichen Werk schuf er weiter, bereiste die Welt als Vortragender und hielt bis wenige Wochen vor seinem Tod Vorlesungen. Noch am Tag vor seiner Erkrankung beendete er zu Semesterende seine Vorlesung im Kunst- und Urheberrecht und begeisterte die Studierenden wie während seiner ganzen professoralen Laufbahn. Das Gespräch mit Lernenden war für ihn stets ein gegenseitiger Austausch, nicht nur eine Möglichkeit, sein Wissen weiterzugeben, sondern ebenso die Gelegenheit, selbst zu lernen und sich weiterzuentwickeln. Offenheit war seine Maxime.
Zu seinem 80. Geburtstag wurde angemerkt: „Er ist ein juristischer Entdecker, der kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungen in der Welt des Rechts verortet und ihre rechtlichen Erscheinungsformen aufzeigt. Das Verhältnis von kultureller Identität und internationalem Privatrecht, die lex originis im internationalen Kunstrecht, die narrative Norm und die Vervielfältigung wie Hybridisierung der Rechtsquellen, die Zweistufigkeit des IPR und die Datumtheorie, das Sprachrisiko im IPR und die internationalprivatrechtliche AGB-Kontrolle, die Rationalisierung der ordre public-Prüfung, diese (und viele weitere) sind Fragestellungen, die Erik Jayme „entdeckte“ oder doch als einer der ersten vermaß. Die entsprechenden Publikationen sind mittlerweile Klassiker. Zugleich hat er die Ideengeschichte des Kollisionsrechts erforscht und personalisiert. Pasquale Stanislao Mancini und Giuseppe Pisanelli, Emerico Amari und Karl Mittermaier, Antonio Canova sind seine Helden“ (JZ 2014, 558). Zudem hat er als Erster die lusitanische Rechtsfamilie beschrieben. Insbesondere in Südamerika ist der „Dialog der Quellen“ ein besonderer Forschungstopos geworden.
Sein Ziel war stets, nicht allein der Wissenschaft, sondern auch der Rechtspraxis zu dienen, sei es durch seine Textsammlung (Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 1.Aufl. 1978, mittlerweile in 22. Aufl. 2024) oder durch Gründung einer Zeitschrift mit hohem wissenschaftlichem Anspruch, die aber zugleich das Wort Praxis im Namen trägt und sie auch im Blick hat (Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts, IPRax, seit 1981), sei es durch unzählige Gerichtsgutachten, denen er sich auch bei den allergeringsten Streitwerten nie versagte. Stets verband er aber anspruchsvolle Theorie und dogmatische Durchdringung mit Anwendungsorientierung. Ihm ging es in gleichem Maße um das law in books und um das law in action. Hier war er stark geprägt von seinen beiden Lehrern Albert A. Ehrenzweig und Murad Ferid.
Im Institut de Droit International, dessen Mitglied er seit 1981 war, übernahm er nicht nur das Amt des Präsidenten von 1997 bis 1999 und richtete die glanzvolle Berliner Tagung des Instituts aus, sondern war mehrfach auch Berichterstatter und brachte seine Resolutionsentwürfe sehr erfolgreich durch das Verfahren. Die Themen dafür stehen für sein freiheitliches Denken in Verantwortung („Parteiautonomie“, Basel 1991; „Internet und Verletzung der Privatsphäre“, Den Haag 2019) und die materiell-rechtlichen Koordinierungsmethoden („Substitution im Kollisionsrecht“, Santiago de Chile 2007).
Der elitären Ämter in internationalen Gremien hatte er viele, von der erwähnten Präsidentschaft des Institut de Droit International, die zuvor nur Wilhelm Wengler (1975) und Joachim von Holtzendorff (1883) als Deutsche inne hatten, bis zur Vizepräsidentschaft des Kuratoriums der Haager Akademie für Internationales Recht; hier folgte er im Kuratorium Hermann Mosler nach, mit dem er in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften im freundlichen Austausch war. Die Mitgliedschaften in Akademien der Wissenschaften von Italien bis Venezuela, von Paris bis Den Haag sind ungezählt. Ehrendoktorwürden der Universitäten Ferrara (1991), Budapest (2000), Montpellier (2003), Porto Allegre (2003) und Coimbra (2007) zeigen seine besondere Verbundenheit mit dem romanischen Rechtskreis, ebenso die Gründung der Jahrbücher für Italienisches Recht (seit 1988) und der Deutsch-Lusitanischen Juristenvereinigung (1991), zu deren Ehrenvorsitzender er später ernannt wurde. Er war, so darf man festhalten, der zentrale Vertreter der deutschen Kollisionsrechtswissenschaft im Ausland, gleichsam ihr Außenminister.
Sein Werk liegt in sechs Bänden seiner Gesammelten Schriften vor. Sein Schaffen ist auf sicheren methodischen Grundannahmen und Prinzipien wie der genauen Kenntnis der Ideengeschichte des Kollisionsrechts gegründet. Der Respekt vor dem Individuum und seiner Freiheit war der zentrale Eckstein seines wissenschaftlichen Denkens. Sein Werk ist wesentlich auf das Kollisionsrecht und dessen Zusammenspiel mit dem materiellen Recht fokussiert. Für ihn umfasste das internationale Privatrecht nicht nur die Frage der Verweisung, sondern ebenso die der Koordinierung der von einem Sachverhalt berührten unterschiedlichen Rechtsordnungen auf der Ebene des materiellen Rechts. Die Zweistufigkeit des internationalen Privatrechts, die Datumtheorie, die Substitution und die Anpassung waren solche Koordinierungsmittel, die er weiterentwickelte und mit denen er souverän arbeitete.
Ein zweiter Interessenschwerpunkt lag im Kunstrecht. Erik Jayme war ein begeisterter Kunstsammler, der mit seiner Sammlung immer wieder Ausstellungen bereicherte. Seine Erfahrungen mit der Sammlung seiner Eltern und das Studium der Kunstgeschichte waren das Fundament für manche detektivische Eroberung in Kunstauktionen, die sich gelegentlich dann nicht als namenloses, sondern etwa als Werk eines Feuerbachs oder Canovas entpuppte.
Zu seinem siebzigsten Geburtstag erschien eine zweibändige Festschrift, zu der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der ganzen Welt beigetragen haben. Sein 80. Geburtstag wurde durch ein Symposium seiner Schüler geehrt. Die Beiträge wurden in dem Liber Amicorum „Die Person im Internationalen Privatrecht“ veröffentlicht. Sie spiegeln die Wissenschaftsthemen von Erik Jayme. Im Zentrum seines Werks steht die Person, ihre Würde und ihre Freiheit.
Weltweit erscheinen Nachrufe, sie zeugen von einem noblen Wissenschaftler und besonders liebenswürdigen Menschen. Er wird uns sehr fehlen. Sein Andenken werden wir ehrend bewahren.
Heinz-Peter Mansel, Köln
(Eine frühere Version des Nachrufs ist auf der Internetseite des Deutschen Rats für internationales Privatrecht veröffentlicht unter https://ipr.uni-koeln.de/deutscher-rat/personen)

Aktuelle Ausschreibung Hermann-Mosler-Preis / Gerhard-Kegel-Preis 2024/25 bis 1.10.24

Reglement für die Verleihung der Nachwuchspreise der DGIR

  1. Die DGIR verleiht alle zwei Jahre einen Nachwuchspreis für herausragende publizierte Dissertationen und Monographien auf dem Gebiet des internationalen Rechts an WissenschaftlerInnen, die das 35. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Arbeit noch nicht vollendet haben sollen.
  2. Auswahlkriterien sind die wissenschaftliche Qualität der Arbeit, ihre Originalität und ihr Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs des jeweiligen Faches.
  3. Die Arbeiten können in deutscher, englischer, oder französischer Sprache verfasst sein.
  4. Vorgeschlagene Arbeiten müssen zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. September 2024 erschienen sein.
  5. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der DGIR.
  6. Vorschläge können bis zum 1. Oktober 2024 eingereicht werden, zusammen mit einer kurzen Begründung, Lebenslauf des/der Autor/in inkl. Geburtsdatum, ggf. den Gutachten sowie optional einer elektronischen Version der Dissertation. Adressen für die zusätzlich einzureichenden drei Druckexemplare werden nach Eingang des Vorschlags mitgeteilt.
    Vorschläge für den Gerhard-Kegel-Preis senden Sie bitte an:
    Prof. Dr. Karsten Thorn, Bucerius Law School, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung, Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg, (Karsten.Thorn@law-school.de)
    Vorschläge für den Hermann-Mosler-Preis senden Sie bitte an:
    Prof. Dr. Stephan Hobe, Jean Monnet Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht, internationales und europäisches Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln, 50923 Köln (Stephan.Hobe@uni-koeln.de).
  7. Die Entscheidung über die Zuerkennung des Nachwuchspreises erfolgt durch eine Jury, die sich aus drei international anerkannten WissenschaftlerInnen zusammensetzt und einem Ersatzmitglied. Die Jury wird vom Rat der DGIR für eine Periode von zwei Jahren gewählt. BetreuerInnen bzw. BegutachterInnen einer Arbeit, die der DGIR für einen Nachwuchspreis vorgeschlagen wird, können nicht als Mitglied der Jury in der Vergaberunde amtieren.
  8. Der/Die Preisträger/in erhält ein Preisgeld in Höhe von 1.000,00 EUR.
  9. Die Bekanntgabe und Überreichung der Nachwuchspreises erfolgt im Rahmen der 39. Zweijahrestagung der DGIR 2025 in Hamburg.

Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht hat auf seiner Sitzung am 17. 11. 2023 beschlossen:

„Das Massaker, das die Hamas am 7. Oktober im Süden Israels verübt hat, und der Krieg zwischen Israel und der Hamas, der in kürzester Zeit auf beiden Seiten zu zahlreichen Toten und noch mehr Verletzten geführt hat, sind erschütternd. Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung. Im Einzelnen bedeutet das:

  1. Das verbrecherische Massaker der Hamas ist als Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen.
  2. Die Hamas ist verpflichtet, alle von ihr gehaltenen Geiseln bedingungslos freizulassen; bis dahin trägt sie die Verantwortung für ihr Leben, ihre Unversehrtheit und ihre Versorgung.
  3. Im Rahmen seiner Selbstverteidigung ist Israel verpflichtet, seine Angriffe auf den Gazastreifen insgesamt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu halten.
  4. Bei der militärischen Auseinandersetzung sind alle Seiten dazu verpflichtet, die Maßgaben des humanitären Völkerrechts zum Schutz von Zivilpersonen und geschützten Objekten, insbesondere Krankenhäusern, einzuhalten.
  5. Zur Versorgung der Bevölkerung müssen beide Seiten im Rahmen der Resolution 2712 (2023) des UN Sicherheitsrats, solange die bewaffneten Auseinandersetzungen andauern, längere Pausen und die Bereitstellung von Korridoren ermöglichen.
  6. Nach einem Waffenstillstand muss die Bevölkerung zurückkehren können und Gaza wieder aufgebaut werden. Langfristig muss auf eine friedliche Lösung des Nahostkonflikts hingewirkt werden, die mit dem Völkerrecht und insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht aller beteiligten Parteien vereinbar ist.“

The Council of the German Society for International Law adopted the following resolution at its meeting on 17th November 2023:

„The massacre perpetrated by Hamas on 7th October in the South of Israel and the war between Israel and Hamas, which has in a short period of time led to numerous fatalities and even more injuries on both sides, are appalling. The Council of the German Society for International Law underlines the significance of adhering to international law and the protection of the civil population. Specifically this means:

  1. The criminal massacre by Hamas is to be condemned as a violation of fundamental human rights and international humanitarian law and is absolutely unjustifiable.
  2. Hamas is obliged to unconditionally release all of the hostages it is holding. Until their release, Hamas is responsible for their life, their integrity and their treatment.
  3. In the context of its self-defence, Israel is obliged to ensure that its offensive on the Gaza strip is proportionate.
  4. In the military conflict all sides are obliged to comply with the provisions of international humanitarian law on the protection of civilians and protected sites, in particular hospitals.
  5. In the context of Resolution 2712 (2023) of the UN Security Council, for as long as the armed conflict endures, both sides must facilitate longer pauses and the provision of corridors.
  6. Following a ceasefire, the civil population must be able to return and Gaza must be rebuilt.
    In the long term, the aim must be to work towards a peaceful resolution to the Middle East conflict that is compatible with international law and in particular the law of self-determination of all participating parties.“

Thomas Buergenthal (11.5.1934 – 29.5.2023)

One of the most eminent members of the German Society of International Law, Professor Thomas Buergenthal, has passed away at the age of 89 on 29 May 2023.
The German Society of International Law is indebted to Thomas Buergenthal who despite all what he had been suffering by Germans returned to Germany after WW II and taught at German universities.
Thomas Buergenthal was born in Ľubochňa, then Czechoslovakia. In 1938 he as a Jew had to flee with his family, but eventually was deported to the Concentration Camp Auschwitz. He survived a death march and the Concentration Camp Sachsenhausen and was united with his mother at the end of the war. He finished his school time in Göttingen and emigrated to the United States in 1951.
After a career as a professor of international law in the State University of New York in Buffalo, at the University of Texas, at the American University in Washington D.C., at Emory University and at George Washington University, Thomas Buergenthal became Judge at the Inter-American Court of Human Rights, before he served as Judge at the International Court of Justice in The Hague from 2000 to 2010.
His personal biography was published in 2007 under the German title „Ein Glückskind“.
The international legal community loses a grand personality of international law who despite his experiences never became bitter and always preserved a human attitude.
We, as Germans, owe Thomas Buergenthal gratitude.

Konferenz am 04. Juni 2023 im Van Leer Institute in Jerusalem in Erinnerung an Gabriel Bach

Am 04. Juni 2023 wird die eintägige Konferenz im Van Leer Institute in Jerusalem gemeinsam mit dem Leo-Baeck-Institute Jerusalem veranstaltet.
Die Konferenz findet in Erinnerung an den am 18. Februar 2022 verstorbenen Gabriel Bach statt.
Gabriel Bach war ein von den Nazis aus Deutschland vertriebener ehemaliger Richter am israelischen Obersten Gerichtshof, der internationale Bekanntheit als Ankläger im Jerusalemer Prozess gegen Adolf Eichmann 1961 erlangt hat.

Zweijahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht

Die 38. Zweijahrestagung mit dem Thema „Koloniale Kontinuitäten im internationalen Recht“ fand vom 15.-17. März 2023 in Göttingen statt.

Die 39. Zweijahrestagung wird 2025 in Hamburg stattfinden.

Hermann-Mosler-Preis / Gerhard-Kegel-Preis 2022/2023

Die Verleihung der Nachwuchspreise der DGIR fand am 15. März 2023 im Rahmen der 38. Zweijahrestagung in Göttingen statt.

Dr. Jens Theilen erhielt den Hermann-Mosler-Preis für seine bei Nomos erschienene Dissertation zum Thema „European Consensus between Strategy and Principle – The Use of Vertically Comparative Legal Reasoning in Regional Human Rights Adjudication“.

Der Gerhard-Kegel-Preis wurde an Dr. Markus Lieberknecht für seine bei WoltersKluwer veröffentlichte Dissertation zum Thema „Die internationale Legalitätspflicht – Aktienrechtliche Organhaftung als Instrument globaler Rechtsdurchsetzung“ verliehen.

Erklärung zum russischen Angriff auf die Ukraine (24. Februar 2022)

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht erklärt:

Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet alle Mitglieder, in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Anwendung von Gewalt zu unterlassen (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta).
Der bewaffnete Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine verletzt dieses grundlegende Prinzip des Völkerrechts, auf dem die gegenwärtige internationale Ordnung beruht.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht fördert die Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts. Wir halten fest, dass die Sprache des Völkerrechts von Russland missbraucht wird, um juristisch nicht haltbare Rechtsbehauptungen vorzubringen. Wir fordern alle Staaten und internationalen Akteure auf, diese Scheinargumente zu entlarven.
Russland ist verpflichtet, weitere militärische Gewalt zu unterlassen, sich aus dem Staatsgebiet der Ukraine zurückzuziehen und sich gemeinsam mit der Ukraine um eine friedliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen. Alle Staaten sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um die schwerwiegende Verletzung des Gewaltverbots als zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts mit rechtmäßigen Mitteln zu beenden.

Diese Erklärung ist auch in ukrainischer und russischer Sprache rechts unter Dokumente verfügbar.

Rudolf Bernhardt (29. April 1925 – 1. Dezember 2021)

Die DGIR trauert um Rudolf Bernhardt (29. April 1925 – 1. Dezember 2021). Kollege Bernhardt stand unserer Gesellschaft von 1973 bis 1977 vor. Unter seinem Vorsitz wurden u.a. die Heidelberger Tagung 1973 mit Vorträgen zu den Themen „Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundsatz des Völkerrechts“ sowie „Enteignung- oder Nationalisierungsmaßnahmen gegen ausländische Kapitalgesellschaften“ (publiziert als Hefte 13 und 14 unserer Reihe) sowie eine Studientagung zur „Schiffahrtsfreiheit im gegenwärtigen Völkerrecht“ (Heft 15 unserer Schriftenreihe) veranstaltet.
Zuvor hatte Bernhardt an der zwölften Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht in Bad Godesberg im Jahr 1971 sein Referat zu „Qualifikation und Anwendungsbereich des internen Rechts internationaler Organisationen“ gehalten (publiziert in Heft 12 (1973)).
Rudolf Bernhardt war von 1970 bis 1993 Direktor am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, nach einer Professur an der Universität Frankfurt (1962-1970). Von 1981 bis 1998 war Bernhardt Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zuletzt als amtierender Präsident.
Er begründete die erste englischsprachige Enzyklopädie des Völkerrechts und hat die Völkerrechtswissenschaft seiner Zeit mit Beiträgen zum Völkervertragsrecht, zu internationalen Organisationen, zu internationalen Gerichten und den Menschenrechten geprägt.

Die Gesellschaft

Ziel der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (bis 2011: Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht) ist die Förderung und Pflege des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und anderer Zweige des Internationalen Rechts. Sie vereinigt in diesen Rechtsgebieten ausgewiesene Theoretiker und Praktiker zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit. Schwerpunkt der Arbeit sind die im Abstand von zwei Jahren statttfindenden Tagungen, zu denen alle Mitglieder eingeladen sind. Die Referate und Diskussionen werden in den Berichten der Gesellschaft veröffentlicht.
Daneben werden in unregelmäßigen Abständen Studientagungen zu besonderen Themen oder aus besonderen Anlässen veranstaltet. Sie setzt ferner Studiengruppen für besondere Themen ein. Sie pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit vergleichbaren Gesellschaften. Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit besteht mit der Société française pour le droit international.
Daneben lobt die Gesellschaft alle zwei Jahre den Hermann-Mosler-Preis und den Gerhard-Kegel-Preis aus.

Internationales Recht in der Juristenausbildung

Juristinnen und Juristen müssen sich heute in allen Bereichen nicht mehr nur nationalen und europäischen, sondern auch globalen und transnationalen Herausforderungen stellen. Damit haben sich die Anforderungen an junge Juristinnen und Juristen geändert, von denen fast überall erwartet wird, dass sie sich in einem von nationalen über das europäische bis hin zum internationalen und transnationalem Recht erstreckenden Ordnungssystem bewegen können.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht setzt sich dafür ein, dass diesen Anforderungen auch in der juristischen Grundausbildung Rechnung getragen wird. Hierzu hat sie im Rahmen ihrer „AG Lehre“ eine Reihe von Initiativen ergriffen.