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Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die Förderung von Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts, des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie anderer Zweige des internationalen Rechts ist.

 

Derzeit gehören der Gesellschaft etwa 500 Mitglieder an. Mitglied kann werden, wer von einem Ratsmitglied vorgeschlagen und vom Rat gewählt wird. Den Mitgliedern gemeinsam ist die Verbindung zur deutschen Sprache in Forschung, Lehre und Praxis im Bereich des internationalen Rechts.

Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Rat und die Mitgliederversammlung. Zudem werden gelegentlich Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen eingesetzt.

gesellschaft

Die Geschäftsführung der DGIR obliegt grundsätzlich dem Vorstand, bestehend aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

Im Rahmen der 38. Zweijahrestagung vom 15. - 17. März 2023 in Göttingen wurde der aktuelle Vorstand gewählt. Diesem Vorstand gehören Prof. Dr. Stephan Hobe (Vorsitzender), Prof. Dr. Heike Krieger und Prof. Dr. Karsten Thorn an.

der vorstand

VORSITZENDER

Prof. Dr. Dr. h.c., LL.M.

 Stephan Hobe 

Universität zu Köln

stephan.hobe@uni-koeln.de

Universität zu Köln

stephan.hobe@uni-koeln.de

STELLVERTRETERIN

Prof. Dr.

 Heike Krieger 

Freie Universität Berlin

heike.krieger@fu-berlin.de

Freie Universität Berlin

heike.krieger@fu-berlin.de

STELLVERTRETER

Prof. Dr., LL.M.

 Karsten Thorn 

Bucerius Law School

karsten.thorn@law-school.de

Bucerius Law School

karsten.thorn@law-school.de

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Professor Dr.

Andreas von

Arnauld

Professorin Dr.

Sigrid

Boysen

Professorin Dr.

Jutta

Brunnée

Professor Dr.

Oliver

Diggelmann

Professorin Dr.

Tanja

Domej

Professor Dr.

Anatol

Dutta

Professorin Dr.

Eva-Maria

Kieninger

Professor Dr.

Markus

Kotzur

Professorin Dr.

Ursula

Kriebaum

Professor Dr.

Ralf

Michaels

Professor Dr.

Andreas L.

Paulus

Professorin Dr.

Giesela

Rühl

Professorin Dr.

Kirsten

Schmalenbach

Professorin Dr.

Astrid

Stadler

Professor Dr.

Christian J.

Tams

Professor Dr.

Christian

Tietje

Professor Dr.

Christian

Walter

Professor Dr.

Marc-Philippe

Weller

Professorin Dr.

Erika de

Wet

Professor Dr.

Andreas R.

Ziegler

Der Rat besteht aus dem Vorstand und bis zu 24 weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt werden. Zudem nehmen zwei Vertreter*innen der Organisationen der Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen in beratender Funktion an den Ratssitzungen teil. Der Rat beruft die Mitgliederversammlungen ein, wählt die Mitglieder, verleiht die Dissertationspreise und legt das Arbeitsprogramm der Gesellschaft fest.

der rat

die mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel im Rahmen der Zweijahrestagungen zusammen. Sie wählt die Mitglieder des Vorstands und des Rates, beschließt über Satzungs- und Beitragsänderungen sowie über sonstige Anträge der Mitglieder.

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