Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die Förderung von Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts, des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie anderer Zweige des internationalen Rechts ist.
Derzeit gehören der Gesellschaft etwa 500 Mitglieder an. Mitglied kann werden, wer von einem Ratsmitglied vorgeschlagen und vom Rat gewählt wird. Den Mitgliedern gemeinsam ist die Verbindung zur deutschen Sprache in Forschung, Lehre und Praxis im Bereich des internationalen Rechts.
Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Rat und die Mitgliederversammlung. Zudem werden gelegentlich Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen eingesetzt.
gesellschaft
Die Geschäftsführung der DGIR obliegt grundsätzlich dem Vorstand, bestehend aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Im Rahmen der 38. Zweijahrestagung vom 15. - 17. März 2023 in Göttingen wurde der aktuelle Vorstand gewählt. Diesem Vorstand gehören Prof. Dr. Stephan Hobe (Vorsitzender), Prof. Dr. Heike Krieger und Prof. Dr. Karsten Thorn an.
der vorstand
VORSITZENDER
Prof. Dr. Dr. h.c., LL.M.
Stephan Hobe
Universität zu Köln

Universität zu Köln
STELLVERTRETERIN
Prof. Dr.
Heike Krieger
Freie Universität Berlin

Freie Universität Berlin
STELLVERTRETER
Prof. Dr., LL.M.
Karsten Thorn
Bucerius Law School

Bucerius Law School

Professor Dr.
Andreas von
Arnauld
Professorin Dr.
Sigrid
Boysen
Professorin Dr.
Jutta
Brunnée
Professor Dr.
Oliver
Diggelmann
Professorin Dr.
Tanja
Domej
Professor Dr.
Anatol
Dutta
Professorin Dr.
Eva-Maria
Kieninger
Professor Dr.
Markus
Kotzur
Professorin Dr.
Ursula
Kriebaum
Professor Dr.
Ralf
Michaels
Professor Dr.
Andreas L.
Paulus
Professorin Dr.
Giesela
Rühl
Professorin Dr.
Kirsten
Schmalenbach
Professorin Dr.
Astrid
Stadler
Professor Dr.
Christian J.
Tams
Professor Dr.
Christian
Tietje
Professor Dr.
Christian
Walter
Professor Dr.
Marc-Philippe
Weller
Professorin Dr.
Erika de
Wet
Professor Dr.
Andreas R.
Ziegler
Der Rat besteht aus dem Vorstand und bis zu 24 weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt werden. Zudem nehmen zwei Vertreter*innen der Organisationen der Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen in beratender Funktion an den Ratssitzungen teil. Der Rat beruft die Mitgliederversammlungen ein, wählt die Mitglieder, verleiht die Dissertationspreise und legt das Arbeitsprogramm der Gesellschaft fest.