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Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht setzt sich dafür ein, dass der Internationalisierung des Rechts und den damit verbundenen geänderten Anforderungen an Juristinnen und Juristen auch in der juristischen Grundausbildung Rechnung getragen wird. Nachdem bereits in den 1970er Jahren eine Studienkommission zum "Internationalen Recht in der Juristenausbildung" arbeitete, widmete sich die Arbeitsgruppe Lehre zwischen 2011 und 2017 erneut intensiv dem Thema und ergriff eine Reihe von Initiativen.

 

Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Stephan Hobe und Thilo Marauhn unternahm eine quantitative Bestandsaufnahme der Lehre im internationalen Recht im deutschen Sprachraum und widmete sich zudem zeitgemäßen Lehrinhalten und -formaten. Basierend auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe ergriff richtet die DGIR Appelle an Verantwortliche in Justiz, Politik und den juristischen Fakultäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

lehre

Juristinnen und Juristen müssen sich heute in allen Bereichen nicht mehr nur nationalen und europäischen, sondern auch globalen Anforderungen stellen. Damit haben sich die Anforderungen an junge Juristinnen und Juristen geändert, von denen fast überall erwartet wird, dass sie sich in einem von nationalen über das europäische bis hin zum internationalen und transnationalen Recht erstreckenden Ordnungssystem bewegen können.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht setzt sich dafür ein, dass der Internationalisierung des Recht und den damit verbundenen Anforderungen auch in der juristischen Grundausbildung Rechnung getragen wird.

Dabei soll es nicht um die Vermittlung von Detailkenntnissen im Völkerrecht oder im Internationalen Privatrecht gehen, sondern um eine Einführung zum Einfluss internationalen und ausländischen Rechts auf das innerstaatliche Recht. Hierzu gehören auch rudimentäre methodische Grundkenntnisse und -fertigkeiten zur Bewältigung der rechtspraktischen Herausforderungen, die mit dem wachsenden Bestand international relevanter Normen verbunden sind.

Vor diesem Hintergrund hat die DGIR im Rahmen ihrer 35. Zweijahrestagung in Berlin (2017) auf Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe Lehre folgende Resolution verabschiedet:

Resolution des Rats der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht

Juristinnen und Juristen müssen sich heute nicht mehr nur nationalen, sondern auch europäischen, globalen und transnationalen Herausforderungen stellen. Die Juristenausbildung muss diesen Herausforderungen angemessen Rechnung tragen. 

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht appelliert deshalb an alle Verantwortlichen in Deutschland, sich dafür einzusetzen, 

dass die Grundelemente des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung zu einem Bestandteil der juristischen Grundausbildung werden.

dass das gegenwärtige Gewicht der Schwerpunktbereiche in der deutschen Juristenausbildung erhalten bleibt.

dass das Internationale Privatrecht Gegenstand des staatlichen Teils der deutschen „Ersten Juristischen Prüfung“ bleibt oder wird.

forderungen

Resolution des Rates (2017)

sondertagung der arbeitsgruppe

Am 16. März 2016 veranstalteten Stephan Hobe und Thilo Marauhn (als Leitung der Arbeitsgruppe Lehre) eine Tagung in Köln, die sich der Frage "Lehre des internationalen Rechts - zeitgemäß?" widmete.

HOBE/MARAUHN (Hrsg.)
Lehre des internationalen Rechts - zeitgemäß?

Die Beiträge konstatierten und bewerteten die Situation der Lehre des internationalen Rechts im internationalen Vergleich und debattierten über zeitgemäße Lehrinhalte sowie innovative Lehrformate. Auf Grundlage dieser Beiträge wurde zudem eine Resolution verabschiedet, in der  die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht an alle Verantwortlichen im deutschen Sprachraum appelliert,

sich dafür einzusetzen, dass die Grundelemente des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung zu einem Bestandteil der juristischen Grundausbildung werden. Im Vertiefungsstudium sollte den Studierenden auch das Angebot gemacht werden, das internationale Recht in fremdsprachlicher und interaktiver Form zu erlernen.

Die Beiträge wurden im Anschluss an die Tagung als Band 48 der Berichte der DGIR veröffentlicht.

bestandsaufnahme

Aufgabe der Arbeitsgruppe Lehre war es zunächst, durch Befragung der juristischen Fakultäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine quantitative Bestandsaufnahme der Lehre im internationalen Recht durchzuführen.

Zu den wesentlichen Ergebnissen dieser Bestandsaufnahme gehört, dass der größte Teil der internationalrechtlichen Ausbildung in Deutschland in den Schwerpunktbereichen stattfindet. Zumeist ist lediglich die Lehre im Europarecht in relevantem Umfang Bestandteil des Grundstudiums. Dies hat zur Folge, dass nur ein geringer Teil der Absolventinnen und Absolventen mehr als nur minimal international-rechtlich qualifiziert ist. Zudem treten bei den Schwerpunktbereichen das internationale Privatrecht und das Völkerrecht deutlich hinter das Europarecht zurück; die Rechtsvergleichung verschwindet auf Wahlfachebene beinahe ganz. In Österreich ist wegen der stärkeren Verankerung der internationalrechtlichen Ausbildung im Grundstudium eine breitere Streuung des entsprechenden Ausbildungsanteils zu verzeichnen. In der Schweiz ist zumindest das Völkerrecht stärker im Grundstudium vertreten.

Detaillierte Ergebnisse der quantitativen Bestandsaufnahme finden Sie im Kurzbeitrag "Grundausbildung im Internationalen Recht" von Stephan Hobe, Thilo Marauhn und Georg Nolte für die Juristenzeitung sowie in dieser Präsentation von Stephan Hobe und Thilo Marauhn.

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