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Internationales Recht in der Juristenausbildung

Juristinnen und Juristen müssen sich heute in allen Bereichen nicht mehr nur nationalen und europäischen, sondern auch globalen und transnationalen Herausforderungen stellen. Damit haben sich die Anforderungen an junge Juristinnen und Juristen geändert, von denen fast überall erwartet wird, dass sie sich in einem von nationalen über das europäische bis hin zum internationalen und transnationalem Recht erstreckenden Ordnungssystem bewegen können.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht setzt sich dafür ein, dass diesen Anforderungen auch in der juristischen Grundausbildung Rechnung getragen wird. Dabei sollte es nicht um die Vermittlung von Detailkenntnissen im Völkerrecht oder im Internationalen Privatrecht gehen, sondern um eine Einführung zum Einfluss internationalen und ausländischen Rechts auf das deutsche Recht. Hierzu ge¬hören auch rudimentäre methodische Grundkenntnisse und -fertigkeiten zur Bewältigung der rechtspraktischen Herausforderungen, die mit dem wachsenden Bestand international relevanter Normen verbunden sind.

In zwei Resolutionen (am 13.03.2013 in Luzern und am 16.03.2016 in Köln verabschiedet) hat die Gesellschaft deshalb an alle Verantwortlichen appelliert, sich dafür einzusetzen, dass die Grundelemente des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung zu einem Bestandteil der juristischen Grundausbildung werden.

Um diese Initiative weiter voranzubringen, hat die „AG Lehre“ der Gesellschaft den gegenwärtigen Stand der international-rechtlichen Lehre an den juristischen Fakultäten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz quantitativ untersucht und erste Teilergebnisse zusammengetragen.

Ferner hat sich der Vorsitzende der Gesellschaft, Prof. Dr. Georg Nolte, in einem Brief an die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesjustizprüfungsämter, die Landesjustizminsterinnen und -minister bzw. –senatorinnen und -senatoren, an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie die Präsidentin des Bundesgerichtshofs gewandt, um diese mit dem Anliegen der Stärkung des internationalen Rechts in der Juristenausbildung vertraut zu machen.

Anlässlich der 35. Zweijahrestagung der DGIR in Berlin haben die Vorsitzenden der AG Lehre Stephan Hobe und Thilo Marauhn über die Tätigkeiten dieser Arbeitsgruppe abschließend berichtet. Dabei wurde auch eine Resolution verabschiedet, wonach die Grundelemente des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung zu einem Bestandteil der juristischen Grundausbildung werden sollen. Diese Resolution wurde in einem Brief des Vorsitzenden der Gesellschaft, Prof. Dr. August Reinisch, den Verantwortlichen in Justiz und Politik übermittelt, um sie mit dem Anliegen der DGIR vertraut zu machen.